Regalprüfung bzw. Regalabnahme nach DIN 15635

 

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht für Regale / Regalsysteme
in einem Intervall von 12 Monaten
eine Regalprüfung von befähigtem Personal vor.

Wir kennen uns aus mit den aktuellen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen
der BGs (Berufsgenossenschaften).

Weiterbildung ist für uns selbstverständlich -
als ausgebildete Regalprüfer sind wir stets Inhaber der entsprechend gültigen Zertifikate.